I. Allgemeines
II. Preis und Zahlung
III. Lieferzeit, Lieferverzögerung
IV. Gefahrübergang, Abnahme
V. Eigentumsvorbehalt
VI. Mängelansprüche
Für Sachmängel der Lieferung leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer
Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt VII – Gewähr wie folgt:
VII. Haftung
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
VIII. Verjährung
IX. Softwarenutzung
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Dr. Hillesheimer GmbH; Hans-Böckler-Straße 11, D-63263 Neu-Isenburg